Hygiene-Konzept

(Stand 18.02.2023)

Diesem Hygiene-Konzept liegen die

  • 34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (34. CoBeLVO)“ vom 30. September 2022,
  • „Zweite Landesverordnung zur Änderung der Vierunddreißigsten CoronaBekämpfungsverordnung
    RheinlandPfalz“ vom 31. Januar 2023
    sowie die
  • Absonderung und Quarantäneregelungen des Landes Rheinland Pfalz
    zugrunde.

Hygienebeauftrage sind:

Hauptverantwortlich Martin Kern
Vertretungsverantwortlich Anne Hesselschwerdt
Kontakt hygiene(at)ttc-herxheim.de

 

Anmerkung:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde ausschließlich die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

 

Grundsätze

  • Mit dem Betreten der Halle wird dieses Hygienekonzept anerkannt.
  • Die Teilnahme am Training/Spielbetrieb ist freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr; der
    Verein übernimmt keinerlei Haftung. Jeder muss die erforderliche Risikoabwägung ob er
    teilnehmen möchte selbst bzw. nach Konsultation eines Arztes treffen.
  • Nur symptomfreie Personen dürfen sich in der Sportstätte aufhalten.
    Ausnahmen sind nur für Personen mit bekannten Grunderkrankungen wie bspw. Asthma
    zulässig.
  • Personen, die sich aufgrund staatlicher Regelungen oder Anordnungen in Isolierung bzw.
    Quarantäne begeben müssen, dürfen für die Dauer der Isolierung bzw. Quarantäne die
    Sportstätte nicht betreten.
  • Positiv getestete Personen unterrichten unverzüglich die Hygieneverantworlichen, wenn sie
    sich in den letzten zwei Tagen vor ihrem positiven Testergebnis (PCR oder Schnelltest) oder
    vor dem Beginn von typischen Symptomen zum Trainings- oder Wettkampfbetrieb in der
    Sporthalle aufgehalten haben.

Maskenpflicht

Es besteht derzeit keine Maskenpflicht.
Das Tragen einer geeigneten Maske (FFP2- oder OP-Maske) wird empfohlen.

Information über mögliche Infektionen/Kontaktdatenerfassung

Die Absonderung und Quarantäneregelungen des Landes RLP sowie das Gesundheitsamt SÜW
verlangen, dass positiv getestet Personen Ihre Kontakte informieren. Dazu ist erforderlich, dass die
Kontakte bekannt und Kontaktdaten vorhanden sind.
Der TTC Herxheim wird seiner Informationspflicht wie folgt nachkommen:

  • Die Benachrichtigung erfolgt per E-Mail.
  • Im Trainingsbetrieb werden alle potentiellen Trainingsteilnehmer (= alle aktiven Jugendlichen
    oder Erwachsenen) über einen möglichen Kontakt an einem bestimmten Datum informiert.
  • Im Spielbetrieb werden die Spieler der Heimmannschaft informiert.
    Von Gastmannschaften wird der Mannschaftsführer oder ein anderer in click-TT hinterlegter
    Vereinsverantwortlicher (idealerweise der Hygienebeauftragte) informiert. Dieser gibt die
    Information entsprechend weiter.
  • Besucher können Ihre Daten (Name und E-mail-Adresse) beim Mannschaftsführer der
    Heimmannschaft oder per E-mail unter Angabe von Namen und Datum des Besuches an

    hygiene(ät)ttc-herxheim.de
    hinterlassen.
    Gleiches gilt für Spieler von Gastmannschaften die direkt informiert werden möchten.