Seit dem 24.11.2021 gilt die 28. Corona-Landesverordnung, die wichtigste Änderung betrifft den eingeschränkten Zutritt zur Sporthalle:

    • ab 18 Jahre: 2G-Nachweis
    • 12 – 17 Jahre: 3G-Nachweis, wobei der Test im Rahmen des Schulbesuches nicht mehr ausreicht*
    • Kinder bis einschl. 11 Jahre zählen als geimpft und müssen keinen Nachweis erbringen.

Bitte unbedingt den Nachweis mitbringen, da ein Zutritt zur Halle ansonsten nicht möglich ist!
Details könnt Ihr wie immer in unserem Hygienekonzept nachlesen.

*) Teststellenübersicht: <Link>