Obwohl die Inzidenzen Höchstwerte erreichen, gibt es weitere Lockerungen. Im Wesentlichen bedeutet das für uns im Trainingsbetrieb:
- 3G-Regelung.
- Kontaktdatenerfassung/Anwesenheit ist weiterhin erforderlich.
- Keine Testpflicht für Minderjährige (bis einschl. 17 Jahre).
- Kein Mindestabsand.
- Keine Maskenpflicht mehr in der Sporthalle.
- Kein Einbahnstraßensystem mehr, d. h. betreten und verlassen der Halle durch den Haupteingang im Schulhof, die Notausgänge bleiben zu.
Bitte beachten: Die Sporthalle darf nur in Turnschuhen betreten werden.
Details sowie sind wie immer in unserem Hygienekonzept zu finden.