Obwohl die Inzidenzen Höchstwerte erreichen, gibt es weitere Lockerungen. Im Wesentlichen bedeutet das für uns im Trainingsbetrieb:

  • 3G-Regelung.
  • Kontaktdatenerfassung/Anwesenheit ist weiterhin erforderlich.
  • Keine Testpflicht für Minderjährige (bis einschl. 17 Jahre).
  • Kein Mindestabsand.
  • Keine Maskenpflicht mehr in der Sporthalle.
  • Kein Einbahnstraßensystem mehr, d. h. betreten und verlassen der Halle durch den Haupteingang im Schulhof, die Notausgänge bleiben zu.

Bitte beachten: Die Sporthalle darf nur in Turnschuhen betreten werden.

 

Details sowie sind wie immer in unserem Hygienekonzept zu finden.